Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für Nutzfahrzeuge
Sicherheit hat bei uns oberste Priorität. Damit dein Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht, übernehmen wir nahezu sämtliche relevanten Prüfungen zu transparenten Festpreisen. Auf Wunsch führen wir im Vorfeld eine technische Durchsicht durch, um sicherzustellen, dass die anschließende Prüfung ohne Verzögerungen verläuft und du dein Fahrzeug zeitnah wieder einsetzen kannst. Wir empfehlen eine frühzeitige Terminvereinbarung, um Standzeiten so gering wie möglich zu halten.
Prüfleistungen im Überblick:
Gesetzliche Prüfungen:
Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO
Wir begleiten dein Fahrzeug durch den gesamten Prozess – von der Vorbereitung über eventuell nötige Nacharbeiten bis hin zur Vorstellung bei der Prüforganisation. Die finale Abnahme erfolgt werktags durch einen amtlich anerkannten Prüfer des TÜV oder der DEKRA – für Fahrzeuge aller Hersteller.
Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO
Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir Abgasuntersuchungen an Nutzfahrzeugen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zuverlässig und fachgerecht durch.
Sicherheitsprüfung (SP) gemäß § 29 StVZO
Auch Sicherheitsprüfungen übernehmen wir als zugelassene Prüfstelle. Unter Berücksichtigung der Anlage VIIIe StVZO (Zulassungs-Nr. SP-FS-3 RP-044) führen wir sowohl die SP als auch einen umfassenden Vorab-Check durch.
Fahrtenschreiberprüfung nach § 57b StVZO
Wir führen die turnusmäßige Kontrolle Ihres digitalen oder analogen Fahrtenschreibers alle zwei Jahre in unserem Hause durch – unkompliziert und termingerecht.
UVV-Prüfung
Die Berufsgenossenschaften schreiben regelmäßige Sicherheitsprüfungen an Aufbauten und Zusatzeinrichtungen von Nutzfahrzeugen vor. Dazu zählen unter anderem hydraulische Systeme wie Ladekrane, Absetz- und Abrollkipper, Ladebordwände sowie Mitnahmestapler. Unsere Fachkräfte überprüfen diese Komponenten gründlich und gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.